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Verlag Traugott Bautzwww.bautz.de/bbkl
Band XVIII (2001)Spalten 1313-1322 Katja Jönsson
Matthias Wolfes

SECKENDORFF, Veit Ludwig von, Staatstheoretiker und Historiker, * 20. Dezember 1626 in Herzogenaurach bei Erlangen, † 18. Dezember 1692 in Halle / Saale. - Die Kindheit und Jugendzeit von S. verliefen, bedingt durch die Kriegswirren und den Eintritt des Vaters in schwedische Dienste, unruhig. Die Erziehung lag in den Händen der Mutter, durch die S. von früh an auch in die lutherische Frömmigkeit eingeführt wurde. Nachdem er zunächst Schulen in Mühlhausen, Erfurt und Coburg besucht hatte, absolvierte er, als Stipendiat des Herzogs Ernst I. von Sachsen-Gotha (des »Frommen«), das Gymnasium in Gotha. Zu seinen Lehrern zählte hier der Theologe Salomo Glaß (1593-1656). Ein anschließend aufgenommenes Studium der Philosophie, Jurisprudenz und Geschichte führte ihn nach Straßburg. 1645 wurde der neunzehnjährige S. vom Herzog an den Hof in Gotha berufen, wo er, ungeachtet seines jugendlichen Alters, mit dem Amt eines Aufsehers über die noch in Gründung befindliche Herzogliche Bibliothek betraut wurde. Seine Aufgabe bestand darin, dem Herzog »das Nützliche und Interessanteste« (ADB 33, 520) aus den neu erworbenen Literaturwerken in sonntäglichen Mußestunden oder bei Gelegenheit auf Reisen vorzutragen. Daneben oblag ihm, den Entwurf für eine erste Organisation der Bibliothek auszuarbeiten. Zu diesem Zweck führte er eine Untergliederung der Gebiete nach sieben fachlichen Gruppen ein, denen die Bestände zugeordnet wurden. S. versah nahezu zwei Jahrzehnte lang seine amtliche Stellung am Gothaischen Hof; in dieser Zeit wurde er der leitende Beamte der herzoglichen Verwaltung. Zuletzt stand er im Range eines Wirklichen Geheimrates und Kanzlers. Wegen des Übermaßes an administrativen Verpflichtungen, die der wachsenden Neigung zur wissenschaftlich-literarischen Tätigkeit mehr und mehr im Wege standen, nahm S. 1664 eine Berufung des Herzogs Moritz von Sachsen-Zeitz als Kanzler und Konsistorialpräsident an. 1669 wurde er zum kursächsischen Geheimrat und 1676 zum Landschaftsdirektor in Sachsen-Gotha ernannt. Trotz mancher Mißhelligkeiten blieb er in dieser Stellung bis zum Tode des Herzogs im Jahre 1681. Anschließend legte er sämtliche Ämter, mit Ausnahme dessen eines Landschaftsdirektors von Altenburg, nieder und zog sich auf sein Gut Meuselwitz bei Altenburg zurück. Hier widmete er sich seinem Werk sowie einer ausgedehnten Korrespondenz, in der er u.a. mit Leibniz, Pufendorf und Spener verbunden war. Erst 1692 nahm er die Berufung zum kurbrandenburgischen Geheimrat und Kanzler der neugegründeten Universität Halle an, doch starb er bereits unmittelbar nach Ankunft in der Universitätsstadt; die Leichenrede hielt Christian Thomasius (Abdruck in: Allerhand bißher publicirte Kleine Teutsche Schrifften, Halle 1701, 547-566). In seiner Persönlichkeit, seiner umfassenden Wirksamkeit als Staatsmann und Staatstheoretiker sowie als Beamter und Historiker ist S. eine der hervorragendsten Gestalten des deutschen Barockzeitalters. - S. trat seit den 1650er Jahren als produktiver Autor hervor. Vor allem seine staatsrechtlichen Schriften wurden von den zeitgenössischen Gelehrten intensiv diskutiert. Sein »Teutscher Fürstenstaat« (Frankfurt am Main 1656) wurde zum Standardwerk der Verwaltungswissenschaft in den Territorien des Reiches; es erschien bis 1754 in zwölf Auflagen. Mit dieser Schrift erwies S. sich als Begründer der wissenschaftlichen Verwaltungslehre und zugleich als einer der ersten Vertreter der Politischen Wissenschaft in Deutschland. Aus einer genauen Analyse der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse im gothaischen Land, die für die deutschen Verhältnisse insgesamt als repräsentativ gelten konnten, entwickelt S. einen Aufgabenkatalog für staatliches Handeln, der den Staat als eingreifenden und lenkenden Staat auffaßt. Über die klassischen Aufgaben der Friedenssicherung und Gerechtigkeitspflege hinaus, auf die die liberalen Rechtsstaatstheoretiker des neunzehnten Jahrhunderts den Staat wieder beschränken wollten, sei Staatszweck »die Aufrichtung guter Ordnung und Gesetze für die Wohlfahrt und gemeinen Nutzen des Vaterlandes«. Wohlfahrtspflege wird damit zu einem festen Bestandteil der staatlichen Verwaltung. Voraussetzung für eine sachgerechte Wahrnehmung dieser Aufgabe ist nicht zuletzt eine gute Kenntnis der Verhältnisse im Land, wozu S. die Durchführung statistischer Erhebungen empfiehlt. Auf der Grundlage einer solchen Definition des Staatszweckes enthalten die konkreten Einzelausführungen zahlreiche Vorschläge zur Gestaltung des Verwaltungswesens sowie der (kameralistischen) Wirtschafts- und Finanzpolitik, auf die auch später immer wieder zurückgegriffen wurde und die S. den Ruf eines zukunftsweisenden Staatstheoretikers und Verwaltungswissenschaftlers sicherten. Träger der staatlichen Politik ist nach S. der Landesherr. Mit dieser fundamentalen Ausgangsbestimmung gibt S. einer in der zeitgenössischen staatstheroretischen Diskussion sehr einflußreichen Position Ausdruck, derzufolge der Ständestaat in seiner traditionalistischen rechtlichen Organisationsform durch das absolutistische Staatsmodell abzulösen ist. An den Inhaber der landesherrlichen Gewalt richteten sich daher auch die Vorschläge, die im einzelnen unterbreitet werden. Da der Landesherr als Statthalter Gottes vorgestellt wird und allein ihm gegenüber ein Verantwortungsverhältnis besteht, können die Verpflichtungen, die der Landesherr zu übernehmen hat, nach S. keine rechtsverbindlichen Gebote, sondern lediglich religiös-sittlich fundierte Postulate sein. - Neben staatsrechtlichen Problemen standen auch theologische Fragestellungen im Mittelpunkt von S.s Interesse. Vehement trat er als Verfechter des lutherischen Religionsverständnisses auf (siehe vor allem: Commentarius historicus et apologeticus de Lutheranismo, sive de reformatione religionis ductu D. Martini Lutheri, Frankfurt am Main und Leipzig 1688/89). Dabei betonte er insbesondere die Notwendigkeit, Kirche und Staat vor den radikalreformerischen sozialpolitischen Forderungen der »Fanatiker« zu schützen. Der »Commentarius historicus et apologeticus de Lutheranismo«, dessen Ausarbeitung ursprünglich aus der Absicht hervorgegangen war, eine antiprotestantische Streitschrift des französischen Jesuiten Louis Maimbourg (1610-1686) (Histoire du Luthéranisme, Paris 1680) zu widerlegen, versammelt zum Zwecke der historischen Beweisführung eine derartige Fülle urkundlicher Materialien, daß man, »so lange man Reformationsgeschichte schreiben wird, den Namen seines Verfassers immer mit Ehren nennen wird« (Theodor Kolde, in: RE2 14, 12; vgl. auch Dietrich Blaufuß: Der fränkische Edelmann Veit Ludwig von Seckendorff (1626-1692) als Reformationshistoriker, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 36 (1976), 81-91). S.s Hauptwerk zu Fragen einer religiös fundierten Sozial- und Staatsethik ist die 1685 in Leipzig erschienene monumentale Abhandlung »Christenstaat«. Das Werk, das erst nach längerem Zögern und nicht zuletzt auf den Rat Speners hin vom Autor zu Veröffentlichung freigegeben wurde, ist von einer scharfen Kritik an den vorfindlichen kirchlichen und kirchenrechtlichen Gegebenheiten bestimmt. In seinen religiösen Voraussetzungen geht S. von dem Ideal eines praktischen Christentums aus, das in mancher Hinsicht Vorstellungen des Pietismus vorwegnimmt, wenn auch die stark ausgeprägte Erwartung an das staatliche korrigierende Eingreifen seitens der pietistischen Theologen nicht geteilt wurde. Von großer wirkungsgeschichtlicher Bedeutung ist die von S. entfaltete Theorie eines landeshoheitlich ausgeübten Kirchenregimentes (vgl. Detlef Döring: Untersuchungen zur Entstehung des »Christenstaates« von Veit Ludwig Seckendorff, in: Europa in der Frühen Neuzeit. Band 1, Weimar / Köln / Wien 1997, 477-500). Mit ihr ist in erster Linie die Funktion verbunden, innerkirchliche Mißstände zu beseitigen. Aus dieser Aufgabenstellung heraus ist sie auf eine beschränkte zeitliche Reichweite hin angelegt. Der Fürst als Träger der territorial umgrenzten Obrigkeitsgewalt tritt als Bild »der göttlichen unermüdeten geschäfftigkeit, gute, gerechtigkeit, weißheit und vorsichtigkeit« in Erscheinung. Nur unter Einsatz der fürstlichen Autorität werde es gelingen, den »unrath« zu beseitigen, der sich allenthalben im Kirchenwesen finde. Sofern der Fürst unmittelbar als Statthalter Gottes fungiert und allein diesem gegenüber verantwortlich ist (vgl.: Christenstaat, 266-267), kann es neben ihm keine unabhängige Macht geben. Auch die Kirche steht unter seiner obrigkeitlichen Amtsgewalt. In diesem Sinne zeigt S. sich als früher Vertreter des Territorialsystems. Unter weitgehender Zurückdrängung der Befugnisse von Theologen und theologischen Gremien wird das Kirchenregiment als Bestandteil der landeshoheitlichen weltlichen Obrigkeit definiert. Dabei spannt S. die Kompetenzen des Staates gegenüber der Kirche sehr weit: In seinen Aufgabenbereich gehört »die Beförderung der wahren Lehre samt guter Ordnung und disziplin«. Er soll »Macht und Fug habe[n], die geistlichen hohe und niedere [...] wo und wann es nöthig, in Sachen den Wohlstand der Kirchen betreffend, zu Rede zusetzen und die gebrechen nach der regel Göttliches Wortes abzuschaffen, auch durch heilsame und nützliche Kirchen-Satzungen Christliche zucht und Ordnung einzuführen« (Ebd., 296-297). Mit dieser Auffassung setzte S. sich der Kritik zeitgenössischer Vertreter der lutherischen Orthodoxie aus. Denn von ihnen wurde das Verhältnis von Staat und Kirche keineswegs im Sinne eines eindeutigen Unterordnungsverhältnisses der Kirche unter den Staat geregelt. Vielmehr stützen sich hier die Position des Fürsten als Oberhaupt des Staates, d.h. als Inhaber des ordo politicus und damit als eine der drei Säulen, auf denen die äußere Gestalt der Kirche ruht, und seine Stellung innerhalb der Kirche auf unterschiedliche Begründungszusammenhänge (vgl. Martin Heckel: Staat und Kirche nach den Lehren der evangelischen Juristen Deutschlands in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, München 1968, 157-158). Bei S. hingegen ist die kirchliche Amtsgewalt des Landesherrn aus einer tendenziell omnipotenten Stellung heraus fundiert. Im Kampf um die Selbständigkeit der Kirche, wie er von lutherischen Theologen des späten siebzehnten und frühen achtzehnten Jahrhunderts ausgetragen wurde, mußte daher der von S. entwickelten Ansicht widersprochen werden. Hierfür steht etwa die Kritik Speners am landesherrlichen Kirchenregiment (vgl. Philipp Jacob Spener: Pia Desideria (Ed. Aland), Berlin 1964, 15; siehe auch Martin Kruse: Speners Kritik am landesherrlichen Kirchenregiment und ihre Vorgeschichte, Bielefeld 1971, 28-32, sowie die im Literaturverzeichnis angeführten Studien von Wolfgang Sommer und Joachim Whaley). Gegenüber einer von derartigen Vorbehalten bestimmten Einstellung, der das Interesse an einer nicht allein auf staatliche Rechtsprinzipien gegründeten rechtlichen Zuordnung der Kirche zum Staat zugrundeliegt, kann S. als Wegbereiter des Gedankens eines modernen, souveränen Staates gelten. In der Verhältnisbestimmung von Kirche und Staat ging es ihm nicht darum, eine theologisch motivierte Rechtsposition durchzusetzen. Vielmehr war sein zentrales Anliegen auf das Wohl und Gedeihen des politischen Gemeinwesens selbst gerichtet. Die damit einhergehenden Beschränkungen kirchlicher Einwirkungsmöglichkeiten, z.B. des Rechtes von Geistlichen, den Landesherrn in seinem administrativen Vorgehen, daneben aber auch in seinem gesamten Leben und Handeln zu kritisieren, hielt S. für unerläßlich, um den Staatsorganen eine durch religiös begründete Einsprüche ungehinderte Handlungsfreiheit zu gewährleisten. S. förderte mit dieser Haltung den Ablösungsprozeß der staatsrechtlichen Theorie aus christlich-theologischen Vorgaben und Bindungen, wie sie im älteren Protestantismus und seiner Staatsrechtstheorie durchweg noch bestanden haben.

Archivalien: Umfangreiche archivalische Bestände, darunter auch Briefsammlungen zum »Christenstaat«, befinden sich im »Seckendorff-Archiv« des Altenburg-Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar, Außenstelle Altenburg (vgl. die genauen Angaben zum Nachlaß und zur Geschichte seiner wissenschaftlichen Erschließung und Auswertung bei Detlef Döring: Untersuchungen zur Entstehung des »Christenstaates« von Veit Ludwig Seckendorff, in: Europa in der Frühen Neuzeit. Festschrift für Günter Mühlpfordt. Band 1: Vormoderne. Herausgegeben von Erich Donnert, Weimar / Köln / Wien 1997, 477-500, besonders: 495-496). - Eine Porträtabbildung befindet sich u.a. bei Gerhard Pachnicke: Gothaer Bibliothekare. Dreißig Kurzbiographien in chronologischer Folge. Herausgegeben von der Landesbibliothek Gotha, Gotha 1958, 5.

Werke (Auswahl): Bericht, worauf die Rechtfertigung, welche seithero 1562 in Sachen der sämtlichen Grafen zu Schwarzburg contra das gesamte Chur- und Fürstl. Hauß Sachsen, die Anlegung der Steuern im Schwarzburgischen betreffend in erster und anderer Instanz geführet worden, eigentlich und hauptsächlich bestehe und was jedweden Theils Argumenta und Ablehnungen seye, o.O. 1652; Kurz und wohlgefasster Bericht von dem auf den 25. Sept. des 1555. Jahres zu Augspurg geschlossenen Religionsfrieden, als e. Beytrag zu Hrn. Prof. Kappens Sammlung aufs neue zum Dr.[uck] befördert, u. [...] mit Anm.[erkungen] versehen von Peter Friedrich Laitenberger, Merseburg 1755; Teutscher Fürsten-Stat, oder Gründliche und kurtze Beschreibung, welcher gestalt Fürstenthümer, Graff- und Herrschafften im H. Römischen Reich teutscher Nation [...] beschaffen zu seyn, regiret [...] zu werden pflegen, Franckfurth am Main 1656 [Neuausgabe: Teutscher Fürsten Stat, oder: gründliche und kurtze Beschreibung, welcher Gestalt Fürstenthümer, Graf- und Herrschaften im h. Roemischen Reich Teutscher Nation, welche Landes-Fürstliche und hohe Obrigkeitliche Regalia haben, von Rechts und löblicher Gewonheit wegen beschaffen zu seyen, Regiret zu werden, Franckfurt 1660; Achte Auflage: Jena 1720]; Kurtzer und deutlicher Beweiss, Dass weder die Verkündigung zukünfftige Dinge, aus der Bewegung des Gestirns, ins gemein, Noch insonderheit Die Anmerckung gewisse Jahre menschlichen Lebens, welche vor andern gefährlich seyn sollen, und bey den Gelehrten Climacterici genennet werden, Beständigen Grund habe, sondern solche Unterscheidung an sich selbst nichtig und vergeblich sey: Dem Hochwerthesten [...] Häupt der Fruchtbringenden Gesellschafft, Als dessen Fürstliche Durchleuchtigkeit [Wilhelm Herzog von Sachsen-Weimar] am 11. April 1660 Das Drey und sechtzigste Jahr Dero Alters angetreten [...] zugeschrieben Von Einem Mitglied ermeldter Gesellschafft [i.e. Veit Ludwig von Seckendorf], o.O. 1660; Schola latinitatis. Ad Copiam Verborum et notitiam rerum comparandam, Tam Etiam Ad Lectionem Autorum Classicorum majori cum successu instituendam. Usui Paedagogico in Ducatu Gothano accommodata et edita, Gotha 1662; Justitia Protectionis Saxonicae In Civitate Erfurtensis, Sive Brevis expositio indubitato Juris: quod Serenissimi Elector Et Ducis Saxoniae, etc. [...] publicae [...] Anno 1663, Mense Junio, o.O. o.J. [1663]; [anonym:] Repetita et necessaria defensio protectionis Saxonicae in civitate Erfurtensi: adversus Scriptum, titulo Assertionis Moguntinae vulgatum, o.O. [1664]; Additiones Oder Zugaben und Erleuterungen Zu dem Tractat des Teutschen Fürsten-Stats durch den Autorem selbst, bey dieser neuen Edition, aus Liebe des gemeinen Bestens, abgefasset. Anno 1664, Franckfurt am Mayn 1665; Compendium historiae ecciesiasticae decreto [...] Ernesti Saxon. Jul. Cliviae et Mont. Ducis [...] in usum Gymnasii Gothani ex sacris literis [...] libris 2 compositum, Francof.[urti] / Lipsiae 1666 [spätere Fortsetzung durch andere Autoren]; Christen-Stat. In Drey Bücher abgetheilet; Im Ersten wird von dem Christenthum an sich selbst [...], Im Andern von der Verbesserung des Weltlichen, und Im Dritten des Geistlichen Standes [...] gehandelt; Darbey unterschiedliche merckliche Stellen [...] in besondern Additionen angehengt zu befinden, Leipzig 1685 [Christen-Stat: In Drey-Bücher abgetheilet, Leipzig 1686, und zahlreiche weitere Auflagen, u.a.: Christen-Staat: worinn von dem Christenthum an sich selbst, und dessen Behauptung wider die Atheisten [...] wie auch von der Verbesserung sowol des Welt- als Geistlichen Standes, nach dem Zweck des Christenthums gehandelt wird, Leipzig u.a. 1743; ein neuerer Nachdruck liegt nicht vor; Auszüge finden sich in: Deutsches Staatsdenken im 18. Jahrhundert (Politica. Band 23). Herausgegeben von Georg Lenz, Neuwied und Berlin 1965]; Leopoldo, Romanorum Imperatori Augustissimo, Hostium Triumphatori Hungariae Regis Coronati Filii Josephi Ad hoc & majus fastigium nati & educati, Patri Optimo honores faustos gratulatur, Et victoriarum perennem cursum [...] pie auguratur Vitus Ludovicus a Seckendorff Eques [Glückwunsch zur Krönung Josephs zum König von Ungarn], Francopoli 1688; Commentarius historicus et apologeticus de Lutheranismo, sive de reformatione religionis ductu D. Martini Lutheri: In magna Germaniae parte, aliisqve regionibus, & speciatim in Saxonia recepta & stabilita; In quo Ludovici Maimburgii Jesuitae Historia Lutheranismi Anno MDCLXXX Parisiis Gallice edita, Latine versa exhibetur, corrigitur, & suppletur, Francofurti et Lipsiae 1688 / 1689 [deutsche Übersetzung siehe unten]; Teutsche Reden: Welche er Von An. 1660. biss 1685. in Fürstl. Sächs. respective Geheimen Raths- und Cantzlars-Diensten theils zu Gotha, mehrenteils aber zu Zeitz oder als Landschaffts-Director zu Altenburg [...] abgelegt [...]. Samt einer Ausführlichen Vorrede von der Art und Nutzbarkeit solcher Reden, o.O. [Leipzig] 1686 [Zweite Auflage: Teutsche Reden [...]. Jetzo übersehen und mit Hinzuthuung einer Anno 1686. gehaltenen Trost-Rede bey einer Fürstl. Leich-Begängniss zum andern mahl aufgelegt, o.O. [Leipzig] 1691]; Bericht und Erinnerung auff eine neulich in Druck Lateinisch und Teutsch ausgestreuete Schrifft, im Latein Imago Pietismi, zu Teutsch aber Ebenbild der Pietisterey genannt [...]. Sambt einer Vorrede Philipp Jacob Speners, darinnen sonderlich die Historie und was in der Sache bisher vorgegangen, enthalten ist, o.O. 1692; Zweyer Weltberühmter Leute nöthige und nützliche Erinnerungen, wie sich jungen Leute auf Universitaeten [...] deren erste ist: Hn. Veit Ludewigs von Seckendorff, Instruction an seine Herrn Vettern, die andere: Herr D. Martini Geiers, [...] Väterliche Lehre und Letzter Wille an seinen liebsten und einzigen Sohne, o.O. [Braunschweig] 1694; Politische und Moralische Discurse über M. Annaei Lucani dreyhundert auserlesene lehrreiche sprüche, und dessen heroische gedichte genannt Pharsalia, auf eine sonderbare neue manier ins deutsche gebracht, und dem lateinischen auf iedes blatt gegenüber gesetzt; nebst beygefügter erklärung derer dunckeln und schweren redens-arten, auch nötigem register, Leipzig (In verlegung Moritz Georg Weidmans Erben und Johann Ludwig Gleditsch) 1695; Ausführliche Historie des Lutherthums Und der heilsamen Reformation: welche der theure Martin Luther binnen dreyßig Jahren glücklich ausgeführet; Aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzt, in eine gantz neue bequeme Ordnung gebracht, und mit vielen Anmerkungen nebst einigen neu eingerückten Documenten, vollständiger Nachricht von denen Wercken des Herrn Lutheri, und einem dreyfachen sehr nützlichen Register [...] versehen [von] Elias Frick [Vorrede], Leipzig 1714. - Für die seit 1682 in Leipzig erscheinenden »Acta eruditorum« verfaßte Seckendorff in großer Zahl Buchbesprechungen.

Lit.: Christian Thomasius: Allerhand bißher publicirte Kleine Teutsche Schrifften, Halle 1701, 547-566 [Nachdruck: Ausgewählte Werke. Band 22: Kleine teutsche Schriften. Vorwort von Werner Schneiders; Personen- und Sachregister von Martin Pott, Hildesheim 1993]; - Philipp Jacob Spener: Pia Desideria. Herausgegeben von Kurt Aland (Kleine Texte für Vorlesungen und Übungen. Band 170), Berlin 1964; - Gottfried Daniel Schreber: Historia vitae ac meritorum in rem tam Viti Ludovici a Seckendorff publicam, quam litterariam, Lipsiae 1733; - Gustav Marchet: Studien über die Entwicklung der Verwaltungslehre in Deutschland von der zweiten Hälfte des 17. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, München 1885 [Nachdruck: Frankfurt am Main 1966]; - Richard Pahner: Veit Ludwig von Seckendorff und seine Gedanken über Erziehung und Unterricht. Ein Beitrag zur Geschichte der Pädagogik des 17. Jahrhunderts. Diss. phil. Leipzig 1892; - Ernst Lotze: Veit Ludwig von Seckendorff und sein Anteil an der pietistischen Bewegung des XVII. Jahrhunderts. Diss. theol. Erlangen 1911, Quedlinburg 1911; - Eduard Fueter: Geschichte der neueren Historiographie (Handbuch der mittelalterlichen und neuern Geschichte. Abteilung 1), München 1911; - Anneliese Wolf: Die Historiographie V. L. von Seckendorffs nach seinem »Commentarius Historicus et Apologeticus de Lutheranismo«. Diss. phil. Leipzig 1925; - Friedrich Gundolf: Seckendorffs Lacan (Heidelberger Akademie der Wissenschaften. Sitzungsberichte der Philosophisch-Historischen Klasse. Band 1930/31, 2), Heidelberg 1930; - Horst Krämer: Der deutsche Kleinstaat des 17. Jahrhunderts im Spiegel von Seckendorffs »Teutschem Fürstenstaat«, in: Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde. Neue Folge 25 (1922/24); - Walter Schmidt-Ewald: Veit Ludwig von Seckendorff, o.O. 1926; - Wilhelm Lüdtke: Vitus Ludwig von Seckendorff als deutscher Staatsmann und Volkserzieher des 17. Jahrhunderts, in: Jahrbuch der Akademie zu Erfurt. Neue Folge 54 (1939), 39-137; - Gerhard Pachnicke: Gothaer Bibliothekare. Dreißig Kurzbiographien in chronologischer Folge. Herausgegeben von der Landesbibliothek Gotha, Gotha 1958; - Hans-Peter Schneider: Justitia universalis. Quellenstudien zur Geschichte des »Christlichen Naturrechts« bei Gottfried Wilhelm Leibniz (Juristische Abhandlungen. Band VII), Frankfurt am Main 1967; - Martin Honecker: Cura religionis Magistratus Christiani. Studien zum Kirchenrecht im Luthertum des 17. Jahrhunderts, insbesondere bei Johann Gerhard, München 1968; - Martin Heckel: Staat und Kirche nach den Lehren der evangelischen Juristen Deutschlands in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts, München 1968; - Gustav Klemens Schmelzeisen: Der verfassungsrechtliche Grundriß in Veit Ludwig von Seckendorffs »Teutschem Fürstenstaat«, in: Zeitschrift für Rechtsgeschichte (GA) 87 (1970), 190-223; - Martin Kruse: Speners Kritik am landesherrlichen Kirchenregiment und ihre Vorgeschichte (Arbeiten zur Geschichte des Pietismus. Band 10), Bielefeld 1971, 28-32; - Max Steinmetz: Das Müntzerbild von Martin Luther bis Friedrich Engels (Leipziger Untersuchungen und Abhandlungen. Reihe B. Band 4), Berlin 1971; - Dietrich Blaufuß: Der fränkische Edelmann Veit Ludwig von Seckendorff (1626-1692) als Reformationshistoriker, in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 36 (1976), 81-91; - Horst Krämer: Der deutsche Kleinstaat des 17. Jahrhunderts im Spiegel von Seckendorffs »Teutschem Fürstenstaat«. Mit einer Vorbemerkung zum Neudruck von Walther Hubatsch (Unveränderter Nachdruck aus: Zeitschrift des Vereins für Thüringische Geschichte und Altertumskunde. Neue Folge. Band 25 (1922/1924)) (Libelli. Band 336.), Darmstadt 1974 [Erstausgabe siehe oben]; - Hans Maier: Die ältere deutsche Staats- und Verwaltungslehre (Polizeiwissenschaft). Zweite, neubearbeitete und ergänzte Auflage, München 1980; - Gerd Kleinheyer: Veit Ludwig von Seckendorff (1626-1692), in: Gerd Kleinheyer / Jan Schröder: Deutsche Juristen aus fünf Jahrhunderten. Eine biographische Einfürhung in die Geschichte der Rechtswissenschaft. Zweite, neubearbeitete und erweiterte Auflage, Heidelberg 1983, 241-243; - Michael Stolleis: Veit Ludwig von Seckendorff, in: Ders. (Hg.): Staatsdenker im 17. Und 18. Jahrhundert. Zweite Auflage, Frankfurt am Main 1987, 148-171; - Gerhard Rechter: Die Seckendorff. Quellen und Studien zur Genealogie und Besitzgeschichte. Herausgegeben von der Gesellschaft für Fränkische Geschichte (Veröffentlichungen der Gesellschaft für Fränkische Geschichte. Band 9), Neustadt a.d. Aisch 1987; - Wolfgang Sommer: Gottesfurcht und Fürstenherrschaft. Studien zum Obrigkeitsverständnis Johann Arndts und lutherischer Hofprediger zur Zeit der altprotestantischen Orthodoxie, Göttingen 1988; - Joachim Whaley: Obedient servants? Lutheran attitudes to authority and society in the first half of the seventeenth century: The case of J. B. Schupp, in: The Historical Journal 35 (1992), 27-42; - Detlef Döring: Säkularisierung und Moraltheologie bei Samuel von Pufendorf, in: Zeitschrift für Theologie und Kirche 90 (1993), 156-174; - Detlef Döring: Untersuchungen zur Entstehung des »Christenstaates« von Veit Ludwig Seckendorff, in: Europa in der Frühen Neuzeit. Festschrift für Günter Mühlpfordt. Band 1: Vormoderne. Herausgegeben von Erich Donnert, Weimar / Köln / Wien 1997, 477-500; - Jens Wilhelm Stahlschmidt: Policey und Fürstenstaat. Die gothaische Policeygesetzgebung unter Herzog Ernst dem Frommen im Spiegel der verfassungsrechtlichen und policeywissenschaftlichen Anschauungen Veit Ludwig von Seckendorffs. Diss. phil. Bochum 1999; - RE2 14 (1884), 12-16 (Theodor Kolde); - ADB 33 (1891), 519-521 (Theodor Kolde); - RGG1 V, 517-518; - RGG2 V, 364; - RGG3 IV, 1629-1630; - DBE 9 (1998), 253; - DBA I, 1167, 390-454; - DBA II 1209, 193-208.

Katja Jönsson
Matthias Wolfes

Quellen- und Literaturergänzungen

Vgl.: Dietrich Blaufuß: [Artikel] Seckendorff, Veit Ludwig von (1626-1692), in: Theologische Realenzyklopädie [TRE] Bd. 30, Berlin 1999, 719-727.

Archivalien: Staatsarchiv Darmstadt; - Staatsarchiv Dresden; - Staatsarchiv Gotha; - Forschungs- und Landesbibliothek Gotha; - Archiv Franckesche Stiftungen Halle (Saale); - Staats- u. Univ.-Bibl. Hamburg; - Landesbibl. Karlsruhe; - Gräfl. Solms-Laubachisches Archiv Laubach. - Einzelheiten u. weiteres s. TRE 30. 1999; 724, Z.24-41.

Porträtabbildungen/Gemälde in Halle (Saale), Zeitz, Obernzenn und Unternzenn. - Einzelheiten s. TRE 30. 1999; 724,42-45.

Werke (Auswahl): Teutscher Fürsten stat, 3. Aufl. Frankfurt a.M. 1665, [Faks.-Druck Glashütten/Nendeln 1676]; 10. Aufl. Jena 1737, hg. von A. Simson v. Biechling [Faks.-Druck Aalen 1972]; Jena 1754; Frankfurt a.M./Leipzig 1762-63. - Ius publicum Romano-Germanicum, das ist Beschreibung des H. Röm. Reichs Teutscher Nation, Fankfurt a.M./Leipzig 1686, ²1687. - Commentarius ... de Lutheranismo I 1688.4°, Supplementum 1689.12°; I-III 1692 und wieder 1694.2°; dtsch. Bearb. von Elias Frick, Ulm 1714; I-III niederl., Delft 1728-30; Bearb., m.e.Anhang 1546-1555, von Christian Friedrich Junius, Benjamin Lindner, Gottlob Er(d)mann Gründler, Teile 1-4, Frankfurt a.M./Leipzig 1755, unveränd. abgedruckt von A. Schlitt, Baltimore 1865-68; verb. Auszug C. F. Junius', mit Anmerkungen von Joh. Fch. Roos, Tübingen 1782, französ. Übers., 5 Bde., Basel 1784-85 u. Berlin o.J., 2., ganz umgearb. Aufl. von Fch. Magnus Roos, Tübingen 1788,- Einzelheiten und weiteres s. TRE 30. 1999, 725, v.a. Z.19-38.

Lit. - Quellen, -verzeichnisse, Bibliographien/Literaturübersichten: Otto Clemen: Zei unveröffentlichte [!] Briefe Ph. J. Speners [an V. L. v. Seckendorff], in: Monatshefte der Comeniusges. 12 (1903), 39-44; - Ders.: Zur Reformationsgeschichte von Bopfingen, in: Blätter für Würrt. Kirchengesch. 33 (1929), 159-163; - Gottfr. Wilhelm Leibniz: Sämtl. Schriften und Briefe. Akad.-Ausg. I/3-8 und II/1,Darmstadt u.a. 1923- ; - Ernst Walter Zeeden: Martin Luther und die Reformation im Urteil des deutschen Luthertums, Bd. 2, Freiburg i.Br. 1954, 151-169 (lat. mit dt. Übers.); - Dietrich Blaufuß: Veit Ludwig v. Seckendorfs Commentarius de Lutheranismo und der Beitrag des Augsburger Seniors Gottlieb Spizel, in: Zeitschr. für bayerische Kirchengeschichte 39, 1970, 138-164.269-276 (m.Abb.); - Gerhard Pfeiffer: Fränkische Bibliographie, III/1, 1974 (Schrifttum bis 1945); - Nilüfer Krüger: Supellex Epistolica Uffenbachii et Wolfiorum, Hamburg 1978; - Bibliographie zur deutschen Literaturgeschichte des Barockzeitalters, von Hans Pyritz, forgef. von Ilse Pyritz, 2 Teile, Bern 1985; - Philipp Jakob Spener: Schriften, hg. von Erich Beyreuther, Bde. 14 [1702] und 15 [1711] (eingel. von Dietrich Blaufuß), Hildesheim 1999 und 1987; - Peter Mortzfeld: Katalog der graphichen Porträts in der Herzog-August-Bibliothek Wolfenbüttel, Bd. 22, München 1993; - Georg Rechter: Die Archive der Grafen und Freiherrn von Seckendorff [...] in Obernzenn, Sugenheim, Trautskirchen und Unternzenn, Bde. 1-3, Neustadt a.d. Aisch 1993.

Lit.: Wilhelm Ernst Tentzel/ErnstSalomo Cyprian: Histor. Bericht vom Anfang [...] der Reformation [...], 1.-2. Teil, Gotha 1717, Leipzig 1718; - Johann Peter Ludewig: Öconomische Anmerckungen über Seckendorffs Fürsten-Staat [...], Leipzig 1753; - Lewis William Spitz [sen.]: A Critical Evaluation of V. L. v. Seckendorf as a Church Historian, Diss. phil. Univ. of Chicago 1943, masch. (vorh. UB Tübingen R 1078p); - Ernst Walter Zeeden: Der ökumenische Gedanke in V. L. v. Seckendorfs Historia Lutheranismi, [1950, wieder in:] Ders.: Konfessionsbildung, Stuttgart 1985, 9-24; - Ders.: Martin Luther und die Reformation im Urteil des deutschen Luthertums, Bd. 1, Freiburg i.Br. 1950, 113-128 (engl.: Westminster, Md. 1954); - Klaus Garber: Zur Statuskonkurrenz von Adel und gelehrtem Bürgertum im theoretischen Schrifttum des 17.Jh., in: Daphnis 11 (1982), 115-143; - Klaus Wetzel: Theologische Kirchengeschichtsschreibung im deutschen Protestantismus 1660-1760, Gießen 1983; - Gerhard Rechter: Veit Ludwig v. Seckendorff-Gutend, in: Fränkische Lebensbilder, Bd. 12, Würzburg 1986, 104-122 (Abb., Übersichstafel); - Georg Braungart: Seckendorff und die Funktion der Rede im Fürstenstaat, in: Ders.: Hofberedsamkeit, Tübingen 1988, 255-288; - Thomas Baumann: Zwischen Weltveränderung und Weltflucht [...], Lahr-Dinglingen 1991; - Dietrich Blaufuß: Zum Bild der Reformation im Pietismus. Ph. J. Spener und V. L. v. Seckendorf, in: Texte und Studien der Arbeitsstelle für kulturwiss. Forschungen 1, Engi/CH 1996, 104-127; - Ders.: PastorAulicus conscientiosius. Ph. J. Spener und V.L. v. Seckendorff im Gespräch über "Gottesfurcht und Fürstenherrschaft", in: Festschrift Hartmut Laufhütte, hg. von Hans-Peter Ecker, Passau 1997, 201-214; - RüdigerMack: Christl.-toleranter Absolutismus.V. L. v. Seckendoff u.s. Schüler Graf Fch. Ernst zu Solms-Laubach, in: Mitt. des Oberhess.Geschichtsvereins NF 82 (1997), 3-135; - Edith Schoeneck: Der Bildersaal im Blauen Schloß zu Obernzenn, Ansbach 1997.

Unveröffentlichte Arbeiten: Ulrich Heß: Forschungen zur Verfassungs- und Verwaltunsgeschichte des Herzogtums Sachsen-Coburg-Meiningen 1680-1829, 4 Bde., o.O. 1954 (masch.); - Hans Mempel: Friedrich Ernst Reichsgraf zu Solms-Laubach. Abriß seines Lebens, o.O. o.J. [ca.1970] (Jahresarbeit am Laubach-Colleg; masch., vorh. HauptB Franckesche Stiftungen Halle/Saale); - Hans-Jörg Ruge: Vom Bibliothekar zum Geheimen Rat. Aspekte der beruflichen Laufbahn V. L. v. Seckendorffs in den Jahren seiner Anstellung im sachsen-gothaischen Staatsdienst (1646-1664), Berlin/Leipzig/Gotha 1992 (masch., vorh. UB Erlangen). Einzelheiten und weiteres siehe TRE 39. 1999, 724-727.

Dietrich Blaufuß

Letzte Änderung: 27.02.2001